Probetraining
Unsere Probetrainingswochen sind natürlich völlig kostenlos und unverbindlich. Wir geben jedem mit Interesse an Volleyball genügend Zeit um Volleyball, die Teams und die Trainer kennen zu lernen. Erst danach wird eine Mitgliedschaft im Verein Pflicht.

Beitragsermässigungen / Bildungspaket
Sozial schwächere Familien, Schüler, Auzubildende, Studenten und Renter können im Rahmen des Bildungspaketes eine Unterstützung der Beitragszahlung beantragen. Der VC Marl leistet Hilfe bei der Antragstellung bei der Stadt Marl und/oder dem Jobcenter zur Förderung des Beitrages über das sogenannte „Bildungspaket“.

Beitragsordnung
Entsprechend § 5 der Satzung des VC Marl e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung am 09. Juni 2009 die nachfolgende Beitragsordnung mit Wirkung vom 01. Juli 2009 beschlossen.

Beitragsklassen
Mitgliedsart, Mitgliedsalter,
Mannschaftseinbindung
Beiträge
monatlich
1 Kinder und Jugendliche bis 10 Jahre 3,50 €
2 Jugendliche von 11 – 14 Jahren 8,00 €
3 Passive Mitglieder und Hobbyspieler 9,00 €
Passive Mitglieder, kein Spielbetrieb 4,00 €
4 Alle Mitglieder über 14 Jahre, für die ein Spielerpass ausgegestellt ist und
die damit in einer Mannschaft spielen bzw. spielen könnten.
12,50 €
5 Wahlweise für Familien, in denen mehrere Familienmitglieder dem
VC Marl angehören (mind. 3 Personen)
Mitteilung an die Mitgliederverwaltung ist Voraussetzung!
19,00 €
Die Kündigungsfrist ist für alle Mitgliedsarten monatlich
zum Ende eine Kalenderhalbjahres.

 

Kinder und Jugendliche werden mit Vollendung des 11. Lebensjahres automatisch in die Beitragsklasse 2 eingestuft!

Der Mitgliedsbeitrag wird vom VC Marl e.V. halbjährlich jeweils am 15. Tag in den Monaten Januar / Juli im Lastschriftverfahren eingezogen.
Wird der Einzug des Mitgliedsbeitrages (z. B. durch der Mitgliedsverwaltung nicht rechtzeitig mitgeteilte Kontoänderung) zurückgebucht, entstehen dem Verein zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 4,00 €. Diese werden dann bei der nächsten Abbuchung dem Mitglied berechnet.
Mitgliedern die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Beitrag vom VC Marl e.V. halbjährlich in Rechnung gestellt; pro Rechnungsstellung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € erhoben.

Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich bis zum 31. Mai bzw. 30. November des Kalenderhalbjahres an die Postanschrift (s. oben) zu richten.

Laut Satzung kann ein Mitglied nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen
b) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung
c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens.

Sollten Sie an einer Mitgliedschaft im VC Marl e.V. interessiert sein, finden Sie hier den Mitgliedschaftsantrag im PDF-Format zum Downloaden und Ausdrucken: Mitgliedschaftsantrag