Mitgliedschaft

Werde Mitglied im VC-Marl!

Es ist ganz einfach:

  1. Fülle den Mitgliedsantrag vollständig aus.
  2. Sende ihn per eMail an vorstand@vc-marl.de
  3. Bist Du minderjährig? Dann drucke ihn aus und lass ihn von deinen Eltern unterschreiben.
  4. Gib ihn bei einem Trainer oder Vorstandsmitglied ab
    – Oder sende ihn per Post an:
    Volleyballclub Marl e. V.
    Postfach 10 22 48
    45752 Marl

Wir freuen uns auf Dich!

Es erwarten Dich: Nette Leute, ein toller Sport und viel Spass!

 

Probetraining
Unsere Probetrainingswochen sind natürlich völlig kostenlos und unverbindlich. Wir geben jedem mit Interesse am Volleyball genügend Zeit die Sportart, die Teams und die Trainer kennen zu lernen. Erst danach wird eine Mitgliedschaft im Verein Pflicht.

 Bildungspaket
Sozial schwächere Familien, Schüler, Auzubildende, Studenten und Renter können im Rahmen des Bildungspaketes eine Unterstützung zur Beitragszahlung beantragen.

Beitragsordnung
Die nachfolgende Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 11.04.2024 mit Wirkung zum 01. Juli 2024 beschlossen:

BeitragsklassenBeiträge
Je MonatJe HJ
1.Mitglieder unter 14 Jahre10,00 € 60,00 €
2.Mitglieder unter 18 Jahre12,50 € 75,00 €
3.Mitglieder ab 18 Jahre15,00 € 90,00 €
4.Mitglieder der Hobbyteams10,00 € 60,00 €
5.Passive Mitglieder5,00 € 30,00 €

Der Mitgliedsbeitrag wird vom VC Marl e.V. halbjährlich jeweils am 15. Tag in den Monaten Januar / Juli im Lastschriftverfahren eingezogen.
Wird der Einzug des Mitgliedsbeitrages (z. B. durch der Mitgliedsverwaltung nicht rechtzeitig mitgeteilte Kontoänderung) zurückgebucht, entstehen dem Verein zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 4,00 €. Diese werden dann bei der nächsten Abbuchung dem Mitglied berechnet.
Mitgliedern die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Beitrag vom VC Marl e.V. halbjährlich in Rechnung gestellt; pro Rechnungsstellung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € erhoben.

Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich bis zum 31. Mai bzw. 30. November des Kalenderhalbjahres an die Postanschrift (s. oben) zu richten.

Laut Satzung kann ein Mitglied nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen
b) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung
c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens.